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Rettungsgasse - Pflicht ab 1.1.2012

Rettungsgasse wird mit dem 1.1.2012 zur Pflicht
Mit dem Jahreswechsel wird die Bildung der Rettungsgasse auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen zur Pflicht. Wir haben die wichtigsten Infos zur Rettungsgasse zusammengefasst.

Was ist die Rettungsgasse?
Bei der Rettungsgasse handelt es sich um eine Fahrgasse, die zwischen den Fahrstreifen auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen bei Staubildung gebildet werden muss.

Was müssen Verkehrsteilnehmer beachten?
Die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich so weit wie möglich am linken Fahrbahnrand einordnen. Alle Fahrzeuglenker auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig, wobei auch der Pannenstreifen befahren werden soll. Sollte die Fahrbahn mehrspurig sein müssen alle Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle Verkehrsteilnehmer auf den anderen Spuren nach rechts.

Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse darf von der Feuerwehr, der Polizei, der Rettung und vom Pannen- und Straßendienst befahren werden. Die Einsatzkräfte werden durch die Rettungsgasse um bis zu vier Minuten schneller am Unfallort eintreffen als bisher über den Pannenstreifen. Das ermöglicht eine schnellere Hilfe und die Überlebenschance der Unfallopfer steigt enorm.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung oder bei falschem Verhalten?
Grundsätzlich ist es verboten Einsatzfahrzeuge zu behindern. Weiters ist das Befahren der Rettungsgasse ebenfalls verboten. Es droht hier eine Strafe von bis zu € 2.180.

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