Dienstgrade
Feuerwehrarzt
| Bezeichnung: |
Feuerwehrarzt |
| Abkürzung: |
FA |
| Gruppe: |
Sonderdienstgrad |
| Voraussetzungen: |
Arzt im Feuerwehrdienst, drei Dienstjahre im Aktivstand, Grundlehrgang, Universitätsstudium der Medizin, Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Berufes als Arzt |
Mitglieder mit dem Dienstgrad Feuerwehrarzt
Kein Mitglied der FF-Tadten hat den Dienstgrad Feuerwehrarzt.